Das größte Energieeinsparpotenzial erschließt sich bei Gebäuden im Bestand. Diese brauchen im Vergleich zu Neubauten etwa dreimal soviel Energie zur Beheizung.
Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden.
Das kostet auch eine Menge Geld. Sparen Sie das wirklich wieder ein?
Was sollten Sie auf jeden Fall ändern?
Tatsache ist: Laut dena (Deutsche Energie-Agentur) wird von den möglichen energetischen Einsparpotenzialen bei den Sanierungen durchschnittlich nur rund ein Drittel genutzt.
Bei Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, wie z.B. Putzerneuerung oder Dachsanierung, müssen die in der EnergieEinsparVerordnung (EnEV) festgeschriebenen Wärmedurchgangswerte (U-Werte) eingehalten werden, sofern mehr als 10% der Fläche betroffen sind. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Derzeit gültig ist die EnEV 2016, in deren Anlage 3 die erforderlichen Werte festgeschrieben sind. So muss z.B. ein Dach, das neu eingedeckt werden soll, einen U-Wert von 0,22 W/(m²K) erreichen, sofern sich beheizter Wohnraum direkt unter dem Dach befindet.
Wir bieten die Beurteilung und Berechnung der zur Sanierung vorgesehenen Außenbauteile, die Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahmen und Unterstützung bei der Beantragung.
Bei KfW-geförderten Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz kann auch die fachmännische Baubegleitung durch die KfW gefördert werden.
Wir bieten eine qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase an.
Die Kosten der Baubegleitung sind zu 50% (max. 4.000,-€) zuschussfähig durch die KfW.
Der bedarfsgerechte Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Mieter und Käufer können noch vor Vertragsabschluss abschätzen, welche Energiekosten in etwa auf sie zukommen. Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Häusern und Wohnungen ist ein Energieausweis seit dem 01.09.2009 Pflicht.