Begutachten: Gutachten bei Schäden

Wir erstellen Privatgutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen zu Schäden an Gebäuden.

Mit Sachverstand und Messtechnik stehen wir Ihnen zur Seite und helfen, Mängel festzustellen und zu beseitigen. Unser Ansatz zielt auf eine veränderte Streitkultur, bei der die Suche nach Lösungen für die Mangelabstellung im Vordergrund steht und bei der gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden sollen (Mediation). Wir sind damit erfolgreich.

Für Sie ist es zeit- und geldsparend, und die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht im Übrigen immer noch. Ihr finanzielles Risiko ist gering, da Sie bei Mängeln von Ihrem Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen können und Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Frau Fliegner ist Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Zertifikat EIPOS / IHK-Bildungszentrum Dresden.

Der Verursacher eines Mangels muss für alle Aufwendungen aufkommen, die zur Auffindung und Abstellung des Mangels entstanden sind. Die Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung der Sachverständigentätigkeit bildet BGB § 280:

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen…

Leistungsschwerpunkte

Was sind Privatgutachten?

Grundsätzlich sind zwei Arten von Gutachten zu unterscheiden:

Wohnhaus in Berlin-Tegel

Gutachten und anschließende Sanierung der Abdichtung

Villa in Potsdam

Gutachten zur Ursache der Zinkkorrosion

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