Begutachten: Gutachten bei Schäden
Wir erstellen Privatgutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen zu Schäden an Gebäuden.
Mit Sachverstand und Messtechnik stehen wir Ihnen zur Seite und helfen, Mängel festzustellen und zu beseitigen. Unser Ansatz zielt auf eine veränderte Streitkultur, bei der die Suche nach Lösungen für die Mangelabstellung im Vordergrund steht und bei der gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden sollen (Mediation). Wir sind damit erfolgreich.
Für Sie ist es zeit- und geldsparend, und die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht im Übrigen immer noch. Ihr finanzielles Risiko ist gering, da Sie bei Mängeln von Ihrem Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen können und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Frau Fliegner ist Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Zertifikat EIPOS / IHK-Bildungszentrum Dresden.
Der Verursacher eines Mangels muss für alle Aufwendungen aufkommen, die zur Auffindung und Abstellung des Mangels entstanden sind. Die Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung der Sachverständigentätigkeit bildet BGB § 280:
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen…
Leistungsschwerpunkte
- Mängel und Schäden an Gebäuden (Hochbau)
- Abdichtungen im erdberührten Bereich
- Feuchtigkeitsschäden, die z.B. zu Schimmelpilzwachstum führen
Was sind Privatgutachten?
Grundsätzlich sind zwei Arten von Gutachten zu unterscheiden:
- Gerichtsgutachten: In einem Gerichtsprozess werden häufig Fragen aufgeworfen, die Juristen nicht beantworten können. Sie beauftragen dann Sachverständige mit der Klärung. Die von einem Gericht beauftragten Sachverständigen, in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv SV), haben die Aufgabe, die konkreten Fragen, die das Gericht stellt, in ihrem Gutachten zu beantworten. Fragen, die über den Beweisbeschluss hinausgehen, können nicht beantwortet werden.
- Privatgutachten: Dagegen ist ein Privatgutachter an keinerlei gerichtliche Weisungen gebunden und kann sich völlig frei zu allen baulichen Fragen äußern. Er wird privatrechtlich im Rahmen eines normalen BGB-Vertrages beauftragt. Die Form des Gutachtens kann frei ausgehandelt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden. Ergänzungen des Gutachtens sind problemlos möglich. Die Kosten des Sachverständigen können Sie bei begründeten Mängeln beim Verursacher geltend machen.
Gutachten und anschließende Sanierung der Abdichtung
Gutachten zur Ursache der Zinkkorrosion
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